Tanja Widemann
+41 71 224 75 04
E-Mail senden
education.
Executive Master Management & Law
Mit einer Weiterbildung bei Law & Management an der Universität St.Gallen profitieren Sie von vielen Vorteilen: Unser neu strukturiertes Angebot können Sie jetzt individuell und passgenau auf Ihre aktuelle Lebenssituation und Ihre persönlichen Bedürfnisse zuschneiden – zeitlich, inhaltlich und im Umfang. Heisst: Sie können jederzeit einsteigen, Ihre Weiterbildung laufend erweitern, unterbrechen, sich einem neuen Thema widmen und etwas Neues ausprobieren. Und neu haben Sie die Möglichkeit, sich ausgewählte Seminare aus anderen HSG-Instituten anrechnen zu lassen. Ihre gesammelten Weiterbildungseinheiten können Sie ganz bequem bis zum Executive Master Management & Law (EM ML-HSG) ausbauen – ein echtes Novum. Ganz nach dem Grundsatz des lebenslangen Lernens.
My choice. My way. My career.
Zum Glück.»
keine Trittbrettfahrerin.»
zu kurz, um Wissen
zu verpassen.»
360-Grad-Blick
durchs Leben.»
Keine Tür.»
beste Investition.»
seinen eigenen Lehrplan
zu leben.»
Lernen Sie unsere flexible Programmstruktur kennen
Die Programme bei Law & Management sind zeitlich und thematisch nach Ihren Bedürfnissen und Wünschen wählbar. Besuchen Sie unsere Einzelmodule und erweitern Sie im interaktiven Kurzformat Ihren Horizont. Möchten Sie mehr, bietet sich ein Zertifikatskurs (CAS-HSG) an, der aus drei Modulwochen besteht. Sie können diesen mit weiteren Zertifikatskursen kombinieren und zu einem Diplomkurs (DAS-HSG) oder – unter bestimmten Voraussetzungen – sogar bis zum Executive Master Management & Law (EM ML-HSG) ausbauen.
3 Einzelmodule
3 CAS
Für das Diplom wählen Sie 3 CAS aus.
1 DAS + Masterstufe
Für den Executive Master wählen Sie ein DAS aus. Dazu kommt die Masterstufe inkl. Masterarbeit.
An den Executive Master Management & Law (EM ML-HSG) werden folgende Programme der Executive School (ES-HSG) bzw. von HSG-Instituten angerechnet.
Wirtschaftsrecht für Manager (WRM-HSG)
Certified Global Negotiator (CGN-HSG)
Compliance Management (CM-HSG)
Managing Privacy and Data Security - Data Protection Officer (DPO-HSG)
Law & Management (LM-HSG)
Cyber Security für Führungskräfte (CSF-HSG)
CAS Marketing Management
CAS Strategisches Einkaufsmanagement
CAS Sales Management
CAS Kommunikation und Management
CAS Change & Innovation Management
CAS Executive & Leadership Coaching
CAS Compliance in Financial Services
CAS International Retail Management
CAS Strategisches Management
CAS Grundlagen in General Management
Ihre Vorteile im Überblick
Alles, was Sie zum EM ML‑HSG wissen müssen
Beim «Executive Master Management & Law (EM ML-HSG)» besteht die Möglichkeit, eine Vertiefung zu wählen und diese in der Urkunde ausweisen zu lassen. Die folgende Übersicht zeigt, welche Vertiefungsmöglichkeiten aktuell bestehen und welche Abschlüsse von Zertifikatslehrgängen (CAS) bzw. Diplomlehrgängen (DAS) hierfür angerechnet werden (mind. 3 CAS bzw. ein DAS)
Die jeweilige Vertiefung wird in der Master-Urkunde des «Executive Master Management & Law (EM ML-HSG)» als Zusatz vermerkt werden.
Bitte beachten Sie, dass sich die Liste laufend anpassen kann, d.h. Vertiefungsmöglichkeiten zugefügt oder entfernt werden können. Änderungen bleiben vorbehalten.
- Im Moment bestehen noch keine Vertiefungsrichtungen
- Die Zulassungsvoraussetzungen für den «Executive Master Management & Law (EM ML-HSG) müssen in jedem Fall erfüllt sein. Die Studienleitung behält sich eine Prüfung im Einzelfall vor. Ein akademischer Erstabschluss ist zwingend nötig.
- Die Anrechnung an das Diplomprogramm (DAS) bzw. den Executive Master (EM) von Law & Management ist auf ausgewählte Abschlüsse von anderen HSG-Instituten beschränkt. Nur die hier ausdrücklich genannten Zertifikatsprogramme (CAS) bzw. Diplomprogramme (DAS) anderer HSG-Institute sind anrechenbar. Bitte beachten Sie, dass sich diese Liste laufend anpassen kann. Sollte Ihr HSG-Abschluss nicht erwähnt sein, kontaktieren Sie das entsprechende Institut.
- Für ein Diplomprogramm (DAS) bei Law & Management ist maximal ein (1) CAS und für den Executive Master maximal drei (3) CAS oder ein (1) DAS eines anderen Institut anrechenbar. Die Anrechnung eines Zertifikatsabschluss (CAS) wird pauschal mit 10 ECTS-Punkten und die Anrechnung eines Diplomabschluss (DAS) mit pauschal 30 ECTS-Punkten angerechnet. Darüber hinaus verliehene ECTS-Punkte verfallen mit der Anrechnung.
- Es werden nur vollständig abgeschlossenen Zertifikats- bzw. Diplomabschlüsse der HSG angerechnet und nicht einzelne ECTS-Punkte.
- Es sind keine Doppelanrechnungen möglich.
- Für die Anrechnung ist das Original der CAS- bzw. DAS-Urkunde einzureichen, die nach der Anrechnung ersatzlos vernichtet werden.
- Wenn ihr CAS bzw. DAS eine Diplomarbeit beinhaltet, kann es sein, dass diese nicht automatisch als Masterarbeit angerechnet wird. Sollte dies aber der Fall sein, wird sie nur im entsprechenden Umfang angerechnet und es sind die fehlenden Punkte durch andere Programme zu ersetzen.
- Änderungen dieser Bedingungen bleiben jederzeit vorbehalten.