Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der

Universität St. Gallen, Executive School of Management, Technology & Law,
St.Gallen, Schweiz („ES“) 

für die Durchführung von Konzepten, Seminaren, Coaching und anderen
universitären Weiterbildungs-Angebote (nachfolgend „Services“)

 

1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Einzelverträge gemäss Ziffer 3.1 zwischen ES einerseits und ihrem jeweiligen Kunden (der „Kunde“).

1.2 Diese AGB gelten nur in Verbindung mit Einzelverträgen. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die ES ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

 

2 Vertragsgegenstand (Services)

2.1 Die ES bietet universitäre Services für Kunden im In- und Ausland an. Sie konzentriert sich namentlich auf integrative Angebote an den Schnittstellen von Management, Technologie und Recht. Mit Abschluss eines Einzelvertrages gemäss Ziffer 3 beauftragt der Kunde die ES mit der Konzipierung und/oder Durchführung eines Service.

2.2 Die Stoffvermittlung an Seminaren wird manchmal begleitet durch ein Coaching der Teilnehmenden durch die ES, womit nicht nur der Lerneffekt verbessert, sondern auch die Sozialkompetenz und die Persönlichkeitsentwicklung der Teilnehmenden gefördert werden soll.

2.3 Neben Coaching und Seminaren dienen Konzepte dazu, eine spezifische Fragestellung des Kunden zu bearbeiten und Lösungen zur Verfügung zu stellen (z.B. ein Ausbildungskonzept einer Corporate Academy).

2.4 Stoffvermittlung und Coaching erfolgen durch Mitglieder der Faculty der Universität St. Gallen. Bei Bedarf zieht die ES nach eigenem Ermessen externe Dozierende bei.

2.5 Ein Einzelvertrag regelt, welche Services gegenüber einem Kunden im Einzelfall und in welcher Form erbracht werden.

 

3 Einzelverträge

3.1 Ein Vertrag kommt zustande mit Abschluss eines schriftlichen Vertrages, in welchem die Einzelheiten über die zu erbringenden Services festgehalten werden (der „Einzelvertrag“).

3.2 Fax oder E-Mail erfüllen das Schriftlichkeitserfordernis.

 

4 Preisgestaltung

4.1 Soweit dies im Einzelvertrag nicht ausdrücklich anders bestimmt wird, stellt der im Einzelvertrag pauschal vereinbarte Preis für die Leistungen des ES einen Netto-Preis dar. Eine gegebenenfalls nach schweizerischem oder ausländischem Recht anfallende Steuer ist zusätzlich zum Nettopreis geschuldet. Jegliche weiteren Kosten, die in Ziffer 4.2 nicht erwähnt sind, sind im Preis nicht enthalten. Eine nicht abschliessende Aufzählung findet sich in Ziff. 4.3.

4.2 Im Preis inbegriffen sind, sofern im Einzelvertrag nicht ausdrücklich anders vereinbart:

  • Kosten für Unterbringung, Verpflegung und Reisen der Dozierenden;
  • die Abgabe von Dokumentationen.

4.3 Im Preis nicht inbegriffen sind, sofern im Einzelvertrag nicht ausdrücklich anders vereinbart:

  • die Kosten für Unterbringung, Parkplatz, Verpflegung und Reise des Kunden resp. der Teilnehmenden;
  • die Kosten für die Miete von Seminar- und Schulungsräumlichkeiten und die Nutzung der technischen Infrastruktur;
  • die im Zusammenhang mit Freizeitaktivitäten der Teilnehmenden während eines Seminars und der Durchführung von Social Events entstehenden Kosten.
  • alle weiteren Kosten und Spesen, die der ES entstanden sind.

4.4 Vorbehältlich einer abweichenden Regelung im Einzelvertrag ist der Preis wie folgt zahlbar:

  • Seminare:
    – 50% innerhalb von 20 Tagen ab Datum des Abschlusses des Einzelvertrages;
    – 50% spätestens 20 Tage vor Seminarbeginn.
  • Coaching:
    – 50% innerhalb von 20 Tagen ab Datum des Abschlusses des Einzelvertrages;
    – 50% spätestens 20 Tage vor Erbringung der ersten Coaching-Leistung.
  • Konzepte:
    – 50% innerhalb von 20 Tagen ab Datum des Abschlusses des Einzelvertrages; 
    – 50% innerhalb von 20 Tagen nach Ablieferung des fertigen Konzepts.

Zahlungen erfolgen an das Konto der ES bei:

Bank: Credit Suisse, St.Gallen
Clearing: 4835
Kto. Nummer: 271305-81-3
IBAN: CH11 0483 5027 1305 8100 3
SWIFT/BIC: CRESCHZZ80A
Inhaber: Universität St.Gallen, ES-HSG, 9000 St.Gallen

 

5 Koordination und Umsetzungsverantwortung

5.1 Beide Parteien bezeichnen je eine Person, die für die Koordination bei der Vertragsabwicklung verantwortlich ist („Koordinator“).

5.2 Die beiden Koordinatoren sind ermächtigt, alle Erklärungen abzugeben oder entgegen zu nehmen, die zur Vertragsabwicklung erforderlich sind.

5.3 Die Mitarbeiter der ES sind ermächtigt, im Rahmen der Erbringung der Services auch direkt mit dem Koordinator des Kunden zu besprechen.

5.4 Die Gesamtverantwortung für die Erbringung der Services liegt seitens der ES beim Koordinator der ES.

 

6 Rücktritt vom Vertrag

6.1 Bei Vorliegen wichtiger Gründe kann jede Partei durch schriftliche Mitteilung vom Vertrag zurücktreten.

6.2 Tritt der Kunde aus anderen als wichtigen Gründen vom Vertrag zurück und trifft die ES kein Verschulden bzw. ist der Rücktritt der ES auf das Verschulden des Kunden zurückzuführen, hat der Kunde der ES in jedem Fall 50% des Preises zu bezahlen zuzüglich einer allfällig geschuldeten Steuer. Hat die ES darüber hinaus weitere Aufwände und Kosten gehabt, hat der Kunde auch diese zu entschädigen. Erfolgt der Rücktritt des Kunden 20 oder weniger Tage vor Erbringung des Service (bei mehreren Leistungen gilt die Erbringung der ersten Serviceleistung), hat der Kunde den gesamten Preis zu bezahlen.

6.3 Tritt die ES aus anderen als wichtigen Gründen vom Vertrag zurück und trifft den Kunden daran kein Verschulden bzw. ist der Rücktritt des Kunden auf das Verschulden der ES zurückzuführen, erstattet die ES dem Kunden bereits geleistete Anzahlungen zurück. Darüber hinaus bestehen für die ES keine weitere Verpflichtung bzw. keine Pflicht zur Zahlungen von weiteren Entschädigungen, z.B. falls der Kunde weitere Kosten hatte.

6.4 Ferner gilt folgendes:

  1. Soll ein Service der ES wegen zu geringer Anmeldungen bzw. Teilnehmer nicht durchgeführt werden, kann die ES aus wichtigem Grund (Ziff. 6.1.) und der Kunde gemäss Ziff. 6.2 vom Vertrag zurücktreten.
  2. Das Auswechseln von Referenten qualifiziert weder als wichtiger Grund für den Kunden (Ziff. 6.1) noch als Verschulden der ES (Ziff. 6.3).
  3. Der Rücktritt des Kunden von einem Konzeptvertrag wird in jedem Fall nach Ziff. 6.2 behandelt.

7 Haftung

7.1 Die ES haftet für eine sorgfältige, dem aktuellen Stand der Managementlehre entsprechenden Konzipierung und Durchführung des Seminars oder Coachings.

7.2 Die Haftung der ES ist beschränkt auf die Tatbestände der grob fahrlässigen und der absichtlichen Schadenszufügung.

7.3 Die Leistungen der ES unter diesen AGB resp. einem Einzelvertrag stellen keine Beratungs-Dienstleistung dar. Dies gilt sowohl für die Durchführung von Weiterbildungsveranstaltungen, als auch für Konzepte und Coaching. Von der Haftung der ES gänzlich ausgeschlossen sind daher unmittelbare und mittelbare Schäden aus der Umsetzung der durch die ES unter einem Einzelvertrag vermittelten Inhalte durch den Kunden oder einzelne Mitarbeiter oder Teilnehmer.

7.4 Die Haftung ist in jedem Fall auf die Hälfte des Preises beschränkt.

 

8 Geistiges Eigentum

8.1 Das Copyright für Teilnehmerdokumentationen bleibt bei der ES bzw. bei den einzelnen Dozierenden.

8.2 Die Nutzung des Copyrights für interne Zwecke des Kunden ist gestattet. Eine weiter gehende Nutzung bedarf einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Kunden und den betreffenden Inhabern des Copyrights.

8.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Verpflichtungen gemäss Ziffern 8.1 und 8.2 vorstehend auf seine Mitarbeiter und die einzelnen Teilnehmenden zu übertragen.

 

9 Geheimnis- und Datenschutz

9.1 Die ES gewährleistet die Vertraulichkeit aller geheimen Informationen und Daten über den Kunden, die Teilnehmenden und Mitarbeiter, von denen sie im Rahmen der Konzipierung und Durchführung des Seminars, des Coachings oder der Konzepterstellung Kenntnis erlangt.

9.2 Generelle Erkenntnisse aus der Zusammenarbeit zwischen den Parteien dürfen von der ES und den einzelnen Dozierenden frei genutzt werden.

9.3 Adressdaten des Kunden und seiner Mitarbeiter und Teilnehmer dürfen von der ES zum Zwecke der direkten Information über zukünftige Weiterbildungsangebote genutzt werden.

9.4 Eine über die in Ziffern 9.1 bis 9.3 getroffene Regelung hinaus gehende Verwendung von Informationen und Daten erfolgt gemäss der Datenschutzerklärung, die einen integrierenden Bestandteil dieser AGB bildet.

 

10 Schlussbestimmungen

10.1 Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder eines Einzelvertrages unwirksam oder ungültig sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB sowie des Einzelvertrages dadurch unberührt. Die ungültigen oder unwirksamen Bestimmungen sind so auszulegen oder zu ersetzen, dass sie dem angestrebten Zweck der betroffenen Bestimmung am ehesten entsprechen.

10.2 Die ES ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern. Für einen Einzelvertrag ist die zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung gültige Version der dieser AGB anwendbar.

10.3 Diese AGB sowie die Einzelverträge unterstehen ausschliesslich Schweizer Recht, unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen. Ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesen AGB oder einem Einzelvertrag ist St. Gallen.

 

St. Gallen, den 30. September 2018

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