Nimmt man die neuesten Unternehmensskandale unter die Lupe, wird für Prof. Dr. Leo Staub schnell klar, wo der Hund begraben liegt: Manager nehmen «Recht» als eine der Grundlagen der Unternehmensführung auf die leichte Schulter.

Interview aus der Sonntagszeitung.

Recht ist eine riskante Fallgrube

Haben wir an der Spitze unserer Unternehmen Manager, denen der moralische Kompass abhanden gekommen ist?
Man könnte es tatsächlich meinen. Die Liste der Fälle, die in den letzten Wochen für Schlagzeilen sorgten, ist eindrücklich: RUAG, Post und Raiffeisen, um nur die bekanntesten zu nennen, sind Opfer von Unternehmensexponenten geworden, die möglicherweise rechtliche Vorschriften missachtet haben. Wie konnte das passieren? Gehören «Tricksereien» zum selbstverständlichen Repertoire selbstbewusster Manager? Derartige Fragen hören wir zurzeit häufig.

Weshalb ist das so?
Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass Verantwortliche im Unternehmen ökonomische Überlegungen bedeutend höher gewichten als die Frage, ob die im konkreten Fall anstehende Entscheidung juristisch in Ordnung ist oder nicht.

Ist es denn Aufgabe von Managern, die juristischen Aspekte von Entscheidungen selbst zu beurteilen? Sind dafür nicht Rechtsabteilungen und externe Anwälte zuständig?
Das ist eine gute Frage! Ich bin entschieden der Meinung, dass jede Führungskraft ein Sensorium dafür entwickeln muss, ob sie sich mit einer Entscheidung aufs juristische Glatteis begibt. Das Erkennen rechtlicher Risiken und ein gutes Gefühl für die Triage ist wichtig: Soll ich eine Anwältin oder einen Anwalt bitten, mich zu beraten, oder kann ich ein solches Risiko selbst beurteilen? Das kann ich nur, wenn mir bewusst ist, dass jede unternehmerische Entscheidung eine rechtliche Grundlage hat. Wenn ich diese missachte, habe ich als Manager und hat mein Unternehmen ein Problem, das im schlimmsten Fall existenzgefährdend sein kann. Als Manager kann ich diese Verantwortung für das rechtlich saubere Betreiben des Geschäfts nicht einfach delegieren.

Sind unsere Manager auf diese Verantwortung vorbereitet?
Erstens ist Recht ja nicht etwas völlig abgehobenes. Rechtliche Vorgaben für unternehmerische Entscheidungen entsprechen fast immer dem ganz normalen moralischen Empfinden und gesundem Menschenverstand. Die zentrale Frage ist doch, ob das, was ich vorhabe, anständig und korrekt ist. Bin ich unsicher, ob diese Frage mit Ja zu beantworten ist, sollte ich mir die Rechtslage genauer ansehen. Zweitens aber erwarte ich, dass jeder Manager auch über Grundkenntnisse im Recht verfügt, wenigstens im Kernbereich seiner Verantwortung im Unternehmen. Ein Personalverantwortlicher, der nichts von Arbeitsrecht versteht, taugt nicht viel. Gleiches gilt für die Finanzchefin, die keine Ahnung hat von Gesellschaftsrecht; für den Vertriebschef, für den Vertragsrecht ein Buch mit sieben Siegeln ist; oder für die Marketingverantwortliche, die noch nie etwas vom Verbot unlauteren Wettbewerbs gehört hat. Diese Kenntnisse kann man sich in der Weiterbildung aneignen, wie man ja auch andere Dinge nach der Lehre oder dem Studium noch hinzulernt. Wer als Führungskraft nicht über die notwendigen juristischen Grundkenntnisse verfügt, um seine Aufgabe wahrzunehmen, ist schlicht am falschen Platz!

Mai 2018
Dieses Interview erschien am Sonntag, 27.5.2018 in der Beilage der Sonntagszeitung: Recht & Steuern

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