{"id":2084,"date":"2021-11-19T08:02:59","date_gmt":"2021-11-19T07:02:59","guid":{"rendered":"https:\/\/lam.unisg.ch\/blog\/?p=2084"},"modified":"2021-11-19T17:49:19","modified_gmt":"2021-11-19T16:49:19","slug":"braucht-es-ai-im-rechtsmarkt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/lam.unisg.ch\/blog\/braucht-es-ai-im-rechtsmarkt","title":{"rendered":"Braucht es AI im Rechtsmarkt?"},"content":{"rendered":"<p>Als angehender Anwalt war ich mit der Frage konfrontiert: M\u00fcssen Anw\u00e4lt*innen diktieren oder auch selber tippen k\u00f6nnen? Ich hatte <u>hier<\/u> k\u00fcrzlich anhand einer pers\u00f6nlichen Anekdote gezeigt, wie schon damals, bei der fl\u00e4chendeckenden Einf\u00fchrung von Desktops in Anwaltskanzleien, das Thema Digitalisierung eine Art Generationenkonflikt im Rechtsmarkt sichtbar machte. Fast dreissig Jahre sp\u00e4ter haben alle Anw\u00e4lt*innen ein Notebook und Smartphone, und die Frage heute lautet nun: \u00a0M\u00fcssen Anw\u00e4lt*innen auch selbst programmieren k\u00f6nnen? Mich hat das Erlebnis bei meinem Karrierestart gelehrt, die Entwicklung der digitalen Kompetenz als eine Reise mit st\u00e4ndigen Ver\u00e4nderungen zu verstehen; heute w\u00fcrde man das wohl eher unter den Titeln Agilit\u00e4t bzw. Sprints verstehen. Deshalb sehe ich der stufenweisen Einf\u00fchrung von Legal Tech und AI im Rechtsmarkt entspannt entgegen und erfreue mich an den Vereinfachungen und dem Fortschritt, den dieser Digitalisierungsschritt mit sich bringt.<\/p>\n<p>Die <u>digitale Transformation im Rechtsmarkt<\/u> k\u00f6nnte entlang der folgenden <u>sieben Schritte<\/u> ablaufen.<\/p>\n<p><img class=\"wp-image-2094 aligncenter\" src=\"https:\/\/lam.unisg.ch\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/11\/AI_Law_Abbildung-300x243.png\" alt=\"\" width=\"391\" height=\"317\" srcset=\"https:\/\/lam.unisg.ch\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/11\/AI_Law_Abbildung-300x243.png 300w, https:\/\/lam.unisg.ch\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/11\/AI_Law_Abbildung-1536x1242.png 1536w, https:\/\/lam.unisg.ch\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/11\/AI_Law_Abbildung-240x194.png 240w, https:\/\/lam.unisg.ch\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/11\/AI_Law_Abbildung-1200x971.png 1200w, https:\/\/lam.unisg.ch\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/11\/AI_Law_Abbildung.png 1700w, https:\/\/lam.unisg.ch\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/11\/AI_Law_Abbildung-300x243@2x.png 600w\" sizes=\"(max-width: 391px) 85vw, 391px\" \/><\/p>\n<p>Abb.: Digitale Transformation im Rechtsmarkt in sieben Schritten (Mascello, 2021)<\/p>\n<p><strong>Schritt 1:<\/strong> Die gute Nachricht f\u00fcr Anw\u00e4lt*innen vorweg: Rechtsdienstleister (Kanzleien, Rechtsabteilungen, New Law etc.) wird es auch k\u00fcnftig geben, eventuell sogar mehr denn je. Denn zun\u00e4chst wird eine Zunahme von Gesetzen zu verzeichnen sein, die die neuen digitalen Herausforderungen adressieren (z.B. Datenschutz, ESG, ITC Recht). Und die Kunden werden diese einhalten (Compliance) und die neuen Risiken (Cyber Risk) absorbieren m\u00fcssen.<\/p>\n<p><strong>Schritt 2<\/strong>: Unternehmen werden von ihren Rechtsabteilungen erwarten, sie auch im Management dieser neuen Risiken zu unterst\u00fctzen, d.h. nicht bloss richtigen Rechtsrat zu liefern. \u00dcberdies werden sie deren Beitrag zur finanziellen Gesundheit des Unternehmens verlangen (Stichwort: Effizienzsteigerung).<\/p>\n<p><strong>Schritt 3<\/strong>: Rechtsabteilungen werden ihre Ressourcen und ihr Know-how besser managen. Dazu geh\u00f6rt auch, nicht juristische Arbeiten (Legal Operations) zu \u00fcberdenken, Arbeiten mit technischer Unterst\u00fctzung durchzuf\u00fchren und allenfalls nicht nur einen Operations Manager, sondern sogar einen Digital Legal Officer anzustellen.<\/p>\n<p><strong>Schritt 4:<\/strong> Nicht \u00fcberraschend werden die Rechtsabteilungen ihren Druck an die externen Zulieferer weitergeben. Anwaltskanzleien werden nicht nur aufgefordert, g\u00fcnstigere Honorierungsmodelle anzubieten (tiefere Stundens\u00e4tze, alternative Entsch\u00e4digungsmodelle), sondern auch die ben\u00f6tigten Stunden \u2013 durch Einsatz technischer L\u00f6sungen (z.B. elektronische Durchsicht von Unterlagen in Data Rooms) \u2013 zu reduzieren.<\/p>\n<p><strong>Schritt 5:<\/strong> Sollten Kanzleien diesem Kundenbed\u00fcrfnis nicht nachkommen k\u00f6nnen oder wollen, werden die Kunden diese Arbeiten direkt Dritten (sog. ALSPs, z.B. Tech Law Unternehmen) weitergeben. Diese sind dazu bereit und werden sich immer besser im Markt positionieren.<\/p>\n<p><strong>Schritt 6:<\/strong> Dasselbe geschieht auch auf Seiten der Rechtsabteilungen. Diese werden sich ebenfalls \u00fcberlegen m\u00fcssen, gewisse bisher durch sie ausgef\u00fchrte Arbeiten neu durch Dritte \u2013 schneller, g\u00fcnstiger oder besser \u2013 erledigen zu lassen.<\/p>\n<p><strong>Schritt 7<\/strong>: F\u00fcr die Kunden am bequemsten w\u00e4re es, wenn es jemanden g\u00e4be, der die Vorteile aller drei Anbieter (Kanzleien, Rechtsabteilungen und ALSPs) zusammenf\u00fchren und aus einer Hand anbieten w\u00fcrde. Bis dahin dauert es jedoch noch etwas, weil sich hierf\u00fcr zuerst die ALSPs konsolidieren und besser organisieren m\u00fcssen, um als schlagkr\u00e4ftige Anbieter mit einem noch \u00fcberzeugenderem USP aufzutreten.<\/p>\n<p>Klar, man kann nat\u00fcrlich von grossartigen Apps und Tools reden und regelm\u00e4ssig das Schlagwort K\u00fcnstliche Intelligenz (KI) bem\u00fchen. Solange aber nicht die Bereitschaft besteht, digitale Ver\u00e4nderungen im Markt in der eigenen Strategie bzw. im (noch bew\u00e4hrten) Gesch\u00e4ftsmodell angemessen zu ber\u00fccksichtigen, solange Wertsch\u00f6pfungsketten nicht aufgeteilt werden, um gewisse Teile auszulagern oder durch \u00abdigitale Helfer\u00bb erledigen zu lassen, solange Prozessketten und die Organisation nicht auf digitale Komponenten angepasst werden, und solange durch Anw\u00e4lt*innen genutzte Technik schon als Legal Tech verstanden wird, statt nur von Office Tech (z.B. Kommunikationsmittel, Ablage) zu sprechen, bis dahin wird der digitale Transformationsprozess im Rechtsmarkt wohl noch etwas Zeit brauchen und allenfalls f\u00fcr weitere Generationenkonflikte sorgen. Denn Innovationen und neue technische Entwicklungen werden nicht um vorg\u00e4ngige Genehmigung fragen, d.h. weder Kanzleien noch Rechtsabteilungen haben ein Recht auf \u00abfirst refusal\u00bb. Die Ver\u00e4nderungen werden in jedem Fall stattfinden. Die Frage f\u00fcr jeden einzelnen Rechtsdienstleister ist deshalb lediglich, ob, ab wann und in welchem Ausmass man selbst mit dabei sein will.<\/p>\n<p>AI? Das kommt noch fr\u00fch genug. Bis dahin gibt es genug Vorbereitungsaufgaben zu erledigen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Als angehender Anwalt war ich mit der Frage konfrontiert: M\u00fcssen Anw\u00e4lt*innen diktieren oder auch selber tippen k\u00f6nnen? Ich hatte hier k\u00fcrzlich anhand einer pers\u00f6nlichen Anekdote gezeigt, wie schon damals, bei der fl\u00e4chendeckenden Einf\u00fchrung von Desktops in Anwaltskanzleien, das Thema Digitalisierung eine Art Generationenkonflikt im Rechtsmarkt sichtbar machte. 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